Gleichgültig, ob Ihre Gebühren von Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) übernommen werden oder nicht, biete ich allen, die Beihilfen vom Staat bekommen oder sich in einer Ausbildung befinden, auch sozialverträgliche Selbstzahler-Tarife an. Ein simpler Nachweis eines Ausbildungsvertrages, Ihre Immatrikulation, der Rentenbescheid oder ein ALG I. bzw. II. Bescheid, reichen aus und die Behandlungsbeträge sinken deutlich.
Das gilt im Übrigen auch für nicht therapeutische Behandlungen wie z.B. eine psychologische Beratung, für Angehörige einer betroffenen Person. Alle Termine können dabei grundsätzlich individuell vereinbart werden. Der Tonus und die damit verbundene Regelmäßigkeit, obliegt Ihren Bedürfnissen.
Da die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen, für eine heilpraktische Psychotherapie, meist nicht übernommen werden, biete ich auch hier soziale Tarife zur Überbrückung an. Wer es dennoch mit einer gesetzlichen Krankenkassen versuchen möchte, die Kosten erstettet zu bekommen, findet hier ein paar Tipps vom Therapie e.V.:
Therapie Gebühren HPP (GebüH)
Normal | Sozial | Gebüh. Nr. | |
Psychotherapie | 80,- | 50,- | 19.2. (46.-) |
Diagnostischer Befund | 60,- | 45,- | 19.3. (38,50) |
Exploration und Beratung | 80,- | 50,- | 19.5. (46,-) |
Testverfahren (z.B.: Rorschach) | 60,- | 45.- | 19.6. (38,50) |
Alle Einheiten umfassen ca. 60 Minuten. | |||
Freie Beratung ohne Therapie
Normal | Sozial | Supervision | |
psychologische & systemische Beratung | 80.- | 50.- | auf Anfrage |
Nach § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz ( UStG )
sind therapeutische Leistungen Umsatzsteuerfrei.
Hinweis: bei der Benutzung externer Räume
(wie beispielsweise denen von „Meeet“) fallen zusätzliche Raumgebühren an.
Das gilt nicht für den Standort in Adlershof!
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Heilpraktiker für Psychotherapie | Andreas Scholz
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