Notwendige Unterlagen zur Kostenerstattung (PKV)


Grundsätzlich gilt, dass ich Ihnen als freiberuflicher Heilpraktiker für Psychotherapie, eine Rechnung stellen muss und Sie zunächst diese selbst zahlen müssen (auch bei Zusatzversicherungen für Heilpraktiker). Bevor Sie Ihre Rechnung dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, fragen Sie einfach dort vorher nach, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht.



Bei privat Versicherten, ist es in jedem Fall möglich, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Ein formloses Schreiben ist dazu bei der Krankenversicherung einzureichen – dieses können wir auch gemeinsam formulieren. Denn mir ist bewusst, dass man sich bei emotionalen und psychischen Problemen, nicht auch noch mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen möchte. Damit die Wahrscheinlichkeit auch steigt, dass die Kosten erstattet werden, ist folgendes Prozedere hilfreich.


Das Prozedere

    • Traumatherapie in Berlin Adlershof (Treptow-Köpenick)Überweisung bzw. Attest für eine Psychotherapie
      (bekommen Sie von Ihrem Hausarzt)

    • Konsiliarbericht zur Feststellung evt. körperlicher Symptome
      (bekommen Sie ebenfalls von Ihrer Hausärztin)

    • Antrag auf Kostenerstattung
      (bekommen Sie von Ihrer Versicherung)


Die meisten Versicherungen haben auch Fragebögen zur Behandlung einer ambulanten Psychotherapie, durch Heilpraktiker (nach dem Heilpraktikergesetz), fragen Sie einfach dort danach … oder wir machen das hier zusammen vor Ort.

Üblicherweise wird eine probatorische Sitzung vorausgesetzt. Diese muss zwar selbst finanziert werden, aber damit sich die Kosten im Rahmen halten, nehme ich dafür bei allen Versicherten, grundsätzlich meinen sozialen Tarif, der sich am Gebührenverzeichnis (und Beihilfen) für Heilpraktiker orientiert.


Hinweis: der eigentliche Antrag wird erst nach der probatorischen
Sitzung (und vor der eigentlichen Behandlung) gestellt.


Diese Sitzung ist dazu da, zu klären, ob wir tatsächlich zusammen „arbeiten“ wollen sowie zur Anamnese (Fallaufnahme) und Zielklärung. Dabei komme ich auch meiner Sorgfaltspflicht nach und kann sie über meine Qualifikationen aufklären, was Ihnen die Möglichkeit geben soll zu „testen“ inwieweit Ihnen meine Therapieansätze zusagen und/oder eine Linderung bereits einsetzt.

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Heilpraktiker für Psychotherapie | Andreas Scholz
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